Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.Inhaber eines vorläufigen Reisepasses müssen vor der Reise ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.Alleinreisende Minderjährige, die mit ihrem Kinderreisepass reisen, benötigen ein Visum für die Einreise nach Katar, das vorher bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Cremefarbener Notpass:
Der cremefarbene Notpass wird bei Ausreise aus Katar akzeptiert. Zur Einreise mit diesem Pass muss vor der Reise ein Visum beantragt werden.
Doppelstaatsbürger:
Staatsbürgern mit arabischen Migrationshintergrund wird empfohlen, sich vor der Reise bei der Botschaft von Katar hinsichtlich eines Visums zu informieren. In der Vergangenheit wurde ihnen in Einzelfällen, ohne Angaben von Gründen, die Einreise verweigert.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Fr.. 13.09.2024