Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Bei der Einreise kann ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Reise- und Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts angefordert werden.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Die Einreise ist nur möglich, wenn ein Hin- und Rückflugticket sowie ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachgewiesen werden.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Der Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild gültig.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Von der Einreise mit dem Personalausweis wird dringend abgeraten. Diese ist nur auf dem Luftweg und durch Pauschaltouristen möglich. Der Reisende muss die ausgedruckten Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise (Buchungsbestätigung, Hotelreservierung, Rückflugticket) mit sich führen. Bitte beachten Sie zudem, dass es in der Vergangenheit auch zu Problemen bei Reisenden kam, die nicht Teil einer organisierten Gruppenreise waren.
Achtung: Nach Angaben des tunesischen Fremdenverkehrsamts ist die Einreise mit dem Personalausweis ab Januar 2025 grundsätzlich nicht mehr möglich. Alle Reisenden benötigen ab diesem Zeitpunkt einen ausreichend gültigen Reisepass zur Einreise.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Cremefarbener Notpass:
Bei der Einreise nach Tunesien und Ausreise wird der cremefarbene Notpass akzeptiert, wenn die Gültigkeitsdauer ein Jahr beträgt.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Minderjährige mit mindestens einem tunesischen Elternteil benötigen zur Ausreise die schriftliche, von tunesischen Behörden beglaubigte Genehmigung des tunesischen Elternteils. Achtung: Auch ein tunesischer Name im ausländischen Kinderreisepass veranlasst die Behörden zur Annahme, dass eine tunesische Staatsbürgerschaft durch einen tunesischen Elternteil besteht und dessen schriftliche Genehmigung benötigt wird.
Mi.. 06.11.2024