Hotline 01 38 600 täglich 08:00 – 22:00 Uhr

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Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 180 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 180 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer für Touristen beträgt 180 Tage. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird jedoch bei Einreise von den Grenzbeamten festgelegt. Reisende sollten daher schon bei ihrer Ankunft Angaben zur geplanten Länge des Aufenthalts machen und dies anhand entsprechender Dokumente nachweisen. Die Überschreitung des erlaubten Aufenthalts ist nicht zulässig. Ob und wie eine Verlängerung möglich ist, muss ansonsten rechtzeitig vor Ablauf des Aufenthaltszeitraums in einem Büro des Instituto Nacional de Migración (INM) geprüft werden.
Mitzuführende Dokumente:
  • Weiter- oder Rückflugticket
  • Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
  • Nachweis einer Unterkunft
  • Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben

Einreise auf dem Landweg:
Touristen, die auf dem Landweg nach Mexiko einreisen, müssen eine Touristenkarte (genannt FMM) beantragen. Die Touristenkarte kann online unter folgendem Link :https://www.inm.gob.mx/fmme/publico/en/solicitud.html oder bei einem Büro des Nationalen Migrationsinstituts (INM) beantragt werden. Beim Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Die Touristenkarte muss bei Kontrollen im Land sowie bei der Ausreise aus Mexiko im Original vorgelegt werden.
Einreise auf dem Land- und Seeweg:
Es ist möglich, dass die Touristenkarte bei Einreise über die USA nicht gestempelt wird. Gegen Vorlage der Reisedokumente muss dies beim Instituto Nacional de Migración (INM) des Grenzortes nachgeholt werden.

Di.. 17.09.2024

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Typhus
  • Cholera
  • Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Malaria:
Malaria kommt landesweit oder regional vor. Reisende sollten sich konsequent vor Mückenstichen schützen. Dazu zählt das Tragen schützender, heller Kleidung sowie der Einsatz von Moskitonetzen und speziellem Mückenspray.

Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
In Mexiko sind die Fallzahlen von Dengue-Fieber aktuell deutlich höher als in den Vorjahren.

Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
  • Zika-Virus
  • Chikungunya-Fieber

Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
  • Dengue-Fieber

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.  Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Mo.. 29.04.2024

Coronabestimmungen:

Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Cremefarbener Notpass:
Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
  • Ausweisdokument
  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Die Einverständniserklärung muss notariell beglaubigt werden. Zudem muss sie in die spanische Sprache übersetzt und apostilliert werden.
  • Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
  • Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko benötigen zur Ausreise eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Wenn minderjährige mexikanische Staatsbürger (auch bei Doppelstaatsbürgerschaft) mit ihren Eltern durch Mexiko reisen, müssen die Eltern die originale Geburtsurkunde des Kindes mit sich tragen.
Ausweispflicht:
Reisende sollten nicht nur ihren Ausweis, sondern auch ihre Einreiseerlaubnis (Pass mit Einreisestempel bzw. Touristenkarte) jederzeit mit sich führen (ggf. als Kopie). Diese Dokumente müssen bei Personenkontrollen vorgelegt werden.
VisiTAX-Pflicht für internationale Besucher
Alle internationalen Besucher, die im Bundesstaat Quintana Roo ankommen, müssen eine VisiTAX bezahlen. Diese kann über den folgenden Link entrichtet werden: https://www.visitax.gob.mx/sitio/
E-Gates:
Bei Einreise über die Flughäfen Cancún und Mexiko-Stadt haben Reisende die Möglichkeit, E-Gates zu nutzen. Dazu müssen sie volljährig sein und einen ausreichend gültigen, biometrischen Reisepass besitzen. Reisende erhalten dann automatisch ein Einreiseticket mit dem Einreisetag und der erlaubten Aufenthaltsdauer. In allen anderen Fällen wird dieses nach persönlicher Vorsprache von den Grenzbeamten ausgestellt.

Di.. 17.09.2024

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